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Bereits zum zweiten Mal überfällt ein brutaler Räuber, der sich hinter einer Alien-Maske versteckt, eine Bank. Bei seinem zweiten Überfall erschießt der Mann kaltblütig eine Kundin und entkommt mit der Beute. Da die Auswertung der Videoüberwachung dafür zu sprechen scheint, dass sich Täter und Opfer kannten, suchen die Kommissare fieberhaft nach einer möglichen Verbindung zwischen dem Opfer – Frau Nickel – und ihrem Mörder. Als die Beamten herausfinden, dass sich Frau Nickel von ihrem Mann trennen wollte, rückt Herr Nickel als potentieller Täter ins Blickfeld. Als dann aber in einem Nachtclub registriertes Geld aus dem Bankraub auftaucht, gelingt es den Beamten, den Kleinganoven Heckmann festzunehmen. Bei ihm finden sie weitere registrierte Scheine aus der Beute, sowie einen leeren Waffenkoffer. Alles spricht nun dafür, dass Heckmann der Täter ist… Doch dann wird erneut eine Bank überfallen! Und wieder ist der Täter der Mann mit der Alien-Maske! Diesmal kann der Räuber jedoch nicht entkommen und nimmt – festgesetzt in der Bank – Geiseln.
Kommissar Bonhoff, der sich im Austausch für eine hochschwangeren Frau ebenfalls als Geisel nehmen lässt, gelingt es nach dramatischen Verhandlungen, den Räuber zu überwältigen. Der Mann heißt Schickus und ist ein arbeitsloser Metzger. Er gesteht, auch den ersten Bankraub mit der Alien-Maske begangen zu haben. Mit dem Überfall, bei dem die Frau erschossen wurde, will er allerdings nichts zu tun gehabt haben. Die Kommissare stellen tatsächlich fest, dass Schickus bei seinen Überfällen nur eine Gaspistole benutzte, während die scharfe Tatwaffe kurze Zeit später gefunden wird – und sie passt in einen Waffenkoffer, der beim zunächst festgenommenen Heckmann gefunden wurde! Unter dem Druck der Beweise beschuldigt Heckmann jetzt jedoch überraschend Herrn Nickel, den Ehemann der Toten, ihm die Waffe abgekauft zu haben. Genaue Analysen der Videoüberwachung, zu denen die Spezialistin Andrea Metzner herangezogen wird, lassen erkennen, dass Herr Nickel nicht der Bankräuber gewesen sein kann. Heckmann bleibt als einziger Verdächtiger übrig und wird auf Grund der eindeutigen Indizien angeklagt. Da er sich weigerte, für einen Vergleich der Person auf dem Überwachungsvideo mit Andrea Metzner zusammenzuarbeiten, wird ein zufällig entstandenes Videoband herangezogen. (RTLplus)

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