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Ein Taximörder versetzt die Stadt in Angst. Da die Polizei den Täter nicht gleich dingfest machen kann, werden die Taxifahrer unruhig und wollen eine Selbsthilfe organisieren. Die Ermittler haben nur wenige Anhaltspunkte, aber nach einem weiteren Überfall gibt es wenigstens eine vage Personenbeschreibung und eine Vermutung, in welcher Gegend der Stadt der Täter sich aufhalten könnte. Kriminalkommissar Bongartz beschließt dort, getarnt als Taxifahrer, gezielt nach dem Mann Ausschau zu halten – und bekommt den Unmut der anderen Fahrer am eigenen Leib zu spüren. Besonders tut sich dabei ein Taxifahrer namens Brandt hervor. Er spricht von Bewaffnung und sorgt für eine höchst explosible Stimmung unter seinen Kollegen. Bald darauf kommt es zu einem tödlichen Zwischenfall. Als eine Taxifahrerin glaubt, den vermeintlichen Mörder bei sich im Auto sitzen zu haben und ihre Kollegen alarmiert, wird der Fahrgast von Brandt gestellt und – angeblich in Notwehr – erschossen. Bongartz weiß, dass Brandt sich zu Unrecht auf Notwehr beruft, denn er hat einen entscheidenden Teil des Geschehens selbst miterlebt. Aber es fällt ihm schwer, seinen Kollegen Kehler und Oberstaatsanwalt Lotze davon zu überzeugen. Beide zweifeln an der Objektivität seiner Beobachtung, zumal die anderen Taxifahrer die Behauptungen von Brandt bestätigen oder ihnen zumindest nicht widersprechen. Allerdings hat Bongartz Staatsanwältin Glaser auf seiner Seite, und nach einer persönlichen Rücksprache mit Bongartz entschließt sich Oberstaatsanwalt Lotze doch zur Anklage. Alles hängt davon ab, ob das Gericht Bongartz’ Aussage folgen wird. Das weiß auch Brandts Verteidigerin, die sich eine ganz spezielle Taktik ausgedacht hat, um den Polizisten vor Gericht als unglaubwürdig darzustellen. (RTLplus)

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