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Olaf Beier ist des bewaffneten Raubüberfalls angeklagt. Als der Staatsanwalt allein aufgrund von Indizien eine lebenslängliche Haftstrafe beantragt, will Olaf nicht länger von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen, sondern ‚auspacken‘. Am nächsten Morgen ist der Angeklagte tot. Angeblich hat er in seiner Zelle Selbstmord begangen. (ORF)

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